Mitdenken - Mitreden - Mitglied
Ordentliche Mitglieder
können am Großmarkt ansässige Unternehmen und Verbände sowie Zusammenschlüsse von Unternehmen werden, deren Einzelmitglieder im Bereich der Markthallen München ansässig sind oder an der Erhaltung und Gestaltung der Markthallen München ein maßgebliches Interesse haben.
Außerordentliche- oder Fördermitglieder
können alle Verbände und Unternehmen sowie sonstige Intere-
ssenvertreter werden, die lokal oder regional sowie bayernweit
und überregional in gleichen und verwandten Wirtschaftsberei-
chen tätig sind.